Leserbrief zum Artikel Behindertenpolitik: Deutschland verstößt gegen UN-Sozialpakt
vom 28.11.2018:
Zusatz nicht ratifiziert
Leider hat Deutschland das Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt bisher nicht ratifiziert.
Bereits während ihrer Oppositionszeit hatte die SPD eine Gesetzesinitiative hierzu gestartet, aber nicht mehr weiterverfolgt, seitdem sie in der Regierung sitzt. Ich hatte mich im Winter 2016 diesbezüglich an meine zuständige Bundestagsabgeordnete gewandt, damit die Ratifizierung noch in der vorherigen Wahlperiode erfolgen sollte, aber leider geschah nichts.
Nach der letzten Wahl habe ich erneut Initiative ergriffen und wurde an den »menschenrechtsbeauftragten« Frank Schwabe verwiesen. Dieser teilte mir dann mit, die Ratifizierung sei im Koalitionsvertrag enthalten. Deshalb habe ich mich im Sommer an ihn gewandt, als das Thema bereits Schlagzeilen machte. Er bedankte sich für die Erinnerung; was nun daraus geworden ist, ist mir leider nicht bekannt, aber ich werde am Ball bleiben.
In gleicher Weise hatte ich über »Abgeordnetenwatch« folgende Frage an Arbeitsminister Heil gerichtet:
»Ist beabsichtigt, in dieser Wahlperiode ein Gesetz zur Arbeitnehmerhaftung einzuführen, wie es die SPD bereits 1989, 1993 und 1995 mit verschiedenen Gesetzesinitiativen gefordert, aber danach nicht mehr weiterverfolgt hatte? Ich hatte diese Frage an Justizministerin Dr. Barley gerichtet und bin an Sie verwiesen worden.«
Bei dieser Frage geht es um die Begrenzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Arbeitnehmern, falls diesen ein Fehler unterlaufen ist, damit diese nicht durch Ansprüche der Arbeitgeber in die Armut getrieben werden.
Bereits während ihrer Oppositionszeit hatte die SPD eine Gesetzesinitiative hierzu gestartet, aber nicht mehr weiterverfolgt, seitdem sie in der Regierung sitzt. Ich hatte mich im Winter 2016 diesbezüglich an meine zuständige Bundestagsabgeordnete gewandt, damit die Ratifizierung noch in der vorherigen Wahlperiode erfolgen sollte, aber leider geschah nichts.
Nach der letzten Wahl habe ich erneut Initiative ergriffen und wurde an den »menschenrechtsbeauftragten« Frank Schwabe verwiesen. Dieser teilte mir dann mit, die Ratifizierung sei im Koalitionsvertrag enthalten. Deshalb habe ich mich im Sommer an ihn gewandt, als das Thema bereits Schlagzeilen machte. Er bedankte sich für die Erinnerung; was nun daraus geworden ist, ist mir leider nicht bekannt, aber ich werde am Ball bleiben.
In gleicher Weise hatte ich über »Abgeordnetenwatch« folgende Frage an Arbeitsminister Heil gerichtet:
»Ist beabsichtigt, in dieser Wahlperiode ein Gesetz zur Arbeitnehmerhaftung einzuführen, wie es die SPD bereits 1989, 1993 und 1995 mit verschiedenen Gesetzesinitiativen gefordert, aber danach nicht mehr weiterverfolgt hatte? Ich hatte diese Frage an Justizministerin Dr. Barley gerichtet und bin an Sie verwiesen worden.«
Bei dieser Frage geht es um die Begrenzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Arbeitnehmern, falls diesen ein Fehler unterlaufen ist, damit diese nicht durch Ansprüche der Arbeitgeber in die Armut getrieben werden.