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Aus: Behindertenpolitik, Beilage der jW vom 28.11.2018
Behindertenpolitik

Deutschland verstößt gegen UN-Sozialpakt

Fachausschuss der Vereinten Nationen rügt unter anderem niedrige Beschäftigungsquote behinderter Menschen
Von Michael Zander
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Arbeiten für weniger als den Mindestlohn: Behindertenwerkstatt in Nürnberg

Menschenrechte sind in den großen deutschen Medien vor allem dann ein Thema, wenn es um Staaten wie China oder Russland geht. Steht jedoch das eigene Land in der Kritik, hält sich die Berichterstattung in Grenzen. Das gilt auch im Fall des Reports, den ein Ausschuss der Vereinten Nationen im Oktober 2018 vorgelegt hat. Dieser rügt Verstöße der Bundesrepublik gegen den seit 1973 geltenden Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, kurz UN-Sozialpakt. Der Bericht thematisiert globale Probleme, etwa Lebensmittelexporte, die in den sogenannten Entwicklungsländern heimische Bauern ruinieren. Außerdem verlangt der UN-Ausschuss unter anderem für Asylbewerber den unbeschränkten Zugang zu Gesundheitsleistungen und moniert die restriktiven Regelungen der BRD zum Familiennachzug.

Als Verstoß gegen UN-Standards wertet das Dokument die soziale Lage von 13 Millionen prekär Beschäftigten hierzulande, darunter 163.000 Pflegekräfte, die in privaten Haushalten arbeiten. Kritisiert werden auch die Hartz-IV-Regelungen. Der UN-Ausschuss fordert die Bundesrepublik auf, Sanktionsregelungen abzuschaffen, durch die Betroffene das Existenzminimum verlieren. Beanstandet wird außerdem, dass Beschäftigte in Behindertenwerkstätten weniger als den gesetzlichen Mindestlohn erhalten und kaum Chancen haben, auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln. Der Staat müsse dafür sorgen, dass Betriebe die vorgegebene Beschäftigungsquote erhöhen und deren Unterschreitung stärker sanktionieren. Der UN-Ausschuss zeigt sich besorgt über die nach wie vor hohe Zahl von behinderten Kindern und Jugendlichen, die in Sonderschulen statt in regulären Einrichtungen unterrichtet werden.

Zentralen Fragen der Behindertenpolitik widmen sich auch die Beiträge dieser Beilage. Sören Pellmann, behindertenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag, äußert sich gegenüber Gitta Düperthal über Versäumnisse der Bundesregierung. ­Margit Glasow berichtet von der Arbeit der neu eingerichteten »Ergänzenden unabhängigen Teilhabe-Beratungsstellen« und zeigt die Grenzen, die ihnen das Gesetz auferlegt. Christian Küpper erläutert im Interview mit Ralf Wurzbacher, warum das Berliner »Weglaufhaus«, das derzeit in finanziellen Schwierigkeiten steckt, eine fortschrittliche Alternative zur herkömmlichen Psychiatrie ist. Gerd Wiegel analysiert die feindselige Rhetorik, mit der die AfD an verbreitete Ängste anknüpft und Geflüchtete wie Behinderte gleichermaßen attackiert. Die desaströsen sozialen Verhältnisse in den USA unter der Trump-Administration schildert Stephan Kimmerle: Besonders virulente Probleme sind Wohnungslosigkeit, Erwerbslosigkeit und mangelhafte Gesundheitsversorgung. Petra Flieger und Volker Schönwiese besprechen zwei Bücher aus Österreich, die sich mit sogenannten Heimkarrieren beziehungsweise mit der Struktur des Arbeitsmarktes befassen. In einer Erzählung von Erwin Riess diskutiert Herr Groll mit seinem Freund, dem Dozenten, über »drei Handicaps« der Linzer Behindertenpolitik und fragt, bei welchem Verein Adorno kickt.

Michael Zander ist Psychologe und lebt in ­Berlin

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Leserbriefe zu diesem Artikel:

  • Peter Boettel: Zusatz nicht ratifiziert Leider hat Deutschland das Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt bisher nicht ratifiziert. Bereits während ihrer Oppositionszeit hatte die SPD eine Gesetzesinitiative hierzu gestartet, aber nicht mehr we...

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