Leserbrief zum Artikel Raus aus der Statistik
vom 29.05.2007:
58iger Regelung
Zu nennen wäre auch die große Anzahl an Alg II-Beziehern, die vor dem 01.01.2005 AloHi bezogen haben und die die Regelung nach § 428, SGB III unterschieben haben (58iger Regelung). Dazu kommen noch alle die Alg II-Bezieher, die genau diese Regelung ab dem 01.01.2005 in Anspruch genommen haben. Diese Regelung gilt zur Zeit noch bis zum 31.12.2007. Damit steigt die Zahl der nicht mehr mitgezählten Erwerbslose zusätzlich stark an.