Leserbrief zum Artikel Raus aus der Statistik
vom 29.05.2007:
Rausgefallen
Eine Gruppe Arbeitsloser, die auch ganz bewußt nicht mitgezählt wird, haben Sie aber noch übersehen:
nämlich diejenigen Langzeitarbeitslosen, die nach einem Jahr gar keine Unterstützung mehr bekommen, weil sie entweder noch anrechenbares Eigenvermögen haben oder weil der (Ehe-)Partner noch eine Arbeit mit ausreichend hohem Einkommen hat.
Letzteres ist mir im Bekanntenkreis inzwischen wiederholt begegnet: Wenn z.B. der Ehegatte/gattin noch gut verdient, bekommt der arbeitslose Partner nach 1 Jahr ALG I dann nämlich kein ALG II, sondern eben gar keine Unterstützung mehr. Ja, er ist dann noch nicht einmal mehr krankenversichert durch die ARGE, obwohl er immer noch arbeitssuchend bei der Arbeitsagentur gemeldet ist!
Ich würde deshalb die hier genannten vier Kriterien, wer als arbeitslos gilt, um ein fünftes ergänzen:
Man muß auch eine finanzielle Unterstützungsleistung (ALGI oder ALGII) erhalten - wer gar kein Geld bekommt von der AA bekommt, wird auch nicht mitgezählt.
Richtig ist: alle fünf Merkmale müssen gleichzeitig (!) zutreffen, wenn nur eines nicht erfüllt wird, fällt man aus der Statistik raus.
Ich bin überzeugt, dass diese Situation von Ehepaaren mit einem langzeitarbeitslosen Partner auch statistisch relevant ist.
nämlich diejenigen Langzeitarbeitslosen, die nach einem Jahr gar keine Unterstützung mehr bekommen, weil sie entweder noch anrechenbares Eigenvermögen haben oder weil der (Ehe-)Partner noch eine Arbeit mit ausreichend hohem Einkommen hat.
Letzteres ist mir im Bekanntenkreis inzwischen wiederholt begegnet: Wenn z.B. der Ehegatte/gattin noch gut verdient, bekommt der arbeitslose Partner nach 1 Jahr ALG I dann nämlich kein ALG II, sondern eben gar keine Unterstützung mehr. Ja, er ist dann noch nicht einmal mehr krankenversichert durch die ARGE, obwohl er immer noch arbeitssuchend bei der Arbeitsagentur gemeldet ist!
Ich würde deshalb die hier genannten vier Kriterien, wer als arbeitslos gilt, um ein fünftes ergänzen:
Man muß auch eine finanzielle Unterstützungsleistung (ALGI oder ALGII) erhalten - wer gar kein Geld bekommt von der AA bekommt, wird auch nicht mitgezählt.
Richtig ist: alle fünf Merkmale müssen gleichzeitig (!) zutreffen, wenn nur eines nicht erfüllt wird, fällt man aus der Statistik raus.
Ich bin überzeugt, dass diese Situation von Ehepaaren mit einem langzeitarbeitslosen Partner auch statistisch relevant ist.