Leserbrief zum Artikel Deutlich mehr Fälle von Polizeigewalt
vom 27.07.2019:
Abenteuerlich gut abgesprochen
Als Betroffene eines unberechtigten, zudem gewalttätigen Polizeiübergriffs am 27. Mai 2018 in Berlin, wobei ich grundlos (!) angegriffen und in Handschellen gelegt wurde (mit 73 Jahren, insgesamt fünf Stunden), mit voller ED-Behandlung, Alkoholtest, der leider, leider negativ ausfiel, Unterbringung in einer Zelle, Beschlagnahme meiner Anti-Nazi-Aktionsutensilien und dem Plan, mich dem Haftrichter vorzustellen. Dies geschah bei meiner von drei Polizisten vorab mündlich genehmigten Protestaktion gegen die AfD vor dem Berliner Hauptbahnhof!
Der Vorwurf (im Original): »Verstoß gegen das Versammlungsgesetz« – mit meinem vor 19 Jahren abgelegten alten Ehenamen –, dies im ersten Anschreiben, dann berichtigt im zweiten Schreiben: »Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, Widerstand gegen Vollzugsbeamte«, und der dritte Vorwurf, nachgereicht nach meiner Strafanzeige gegen die am Übergriff beteiligten Polizisten wegen »Körperverletzung im Amt«; der Spieß wurde also umgedreht und der Vorwurf der »Körperverletzung« erhoben.
Das Protokoll der betreffenden Polizisten ist abenteuerlich gut miteinander abgesprochen – gespickt mit Lügen!
Zum zweiten Mal versuchte der Oberstaatsanwalt Fenner das Verfahren gegen die am Übergriff beteiligten Polizeibeamten einzustellen, dann das Verfahren gegen mich plötzlich auch, was ich aber beides abgelehnt habe!
Man kann gespannt sein, wie nun die Berliner Generalstaatsanwältin auf meine abgegebene – schriftliche – Beschwerde reagiert!
Der Vorwurf (im Original): »Verstoß gegen das Versammlungsgesetz« – mit meinem vor 19 Jahren abgelegten alten Ehenamen –, dies im ersten Anschreiben, dann berichtigt im zweiten Schreiben: »Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, Widerstand gegen Vollzugsbeamte«, und der dritte Vorwurf, nachgereicht nach meiner Strafanzeige gegen die am Übergriff beteiligten Polizisten wegen »Körperverletzung im Amt«; der Spieß wurde also umgedreht und der Vorwurf der »Körperverletzung« erhoben.
Das Protokoll der betreffenden Polizisten ist abenteuerlich gut miteinander abgesprochen – gespickt mit Lügen!
Zum zweiten Mal versuchte der Oberstaatsanwalt Fenner das Verfahren gegen die am Übergriff beteiligten Polizeibeamten einzustellen, dann das Verfahren gegen mich plötzlich auch, was ich aber beides abgelehnt habe!
Man kann gespannt sein, wie nun die Berliner Generalstaatsanwältin auf meine abgegebene – schriftliche – Beschwerde reagiert!