Leserbrief zum Artikel IG BAU prangert »dreckige Jobs« an
vom 08.10.2019:
Unglückliche Formulierung
Auf der Seite »Betrieb & Gewerkschaft« schreibt ihr am 8.10., dass »nach Darstellung der IG BAU der Rahmentarifvertrag für Altbeschäftigte nachwirkt«. Das ist für eine linke Zeitung (noch dazu auf der Gewerkschaftsseite) eine zumindest unglückliche Formulierung und der Aufklärung nicht dienlich: Der Rahmentarifvertrag wirkt für die bisher Beschäftigten nicht nur »nach Darstellung der IG BAU« nach, sondern nach geltender Rechtslage! Die IG BAU weist mit ihrer »Darstellung« auf diese Rechtslage lediglich hin. In eurer Formulierung erscheint es, als könne man die geltende Rechtslage auch anders darstellen und als sei die Aussage zur Nachwirkung der Tarifverträge lediglich die parteiische Sicht der Gewerkschaft. Die Nachwirkung gekündigter Tarifverträge gilt aber zwingend für alle bis dahin tarifgebundenen Beschäftigten in Deutschland und kann nur durch den Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags beendet werden – was die Arbeitgeber im Reinigungsgewerbe nun durch Druck auf die Beschäftigten versuchen durchzusetzen, wie ihr im Artikel ja schreibt. Die einzige andere Alternative, die Nachwirkung eines gekündigten Tarifvertrags zu beenden, wäre der Abschluss eines neuen Tarifvertrags, wozu die Arbeitgeberseite aber ein für die Gewerkschaft zustimmungsfähiges Angebot unterbreiten müsste, was sie sich weigert.
Veröffentlicht in der jungen Welt am 10.10.2019.