Leserbrief zum Artikel Hintergrund: Verfolgungsfuror aufklären
vom 24.02.2021:
Unrecht im »Rechtsstaat«
Also, dass es Unrecht im hochgepriesenen Rechtsstaat gegeben haben soll oder gar noch gibt (?), kann ich mir nicht denken. Jeder zweite Satz eines Politikers, Medienvertreters und/oder anderer Persönlichkeiten des »öffentlichen« Lebens fängt doch mit solchen Formulierungen an: »Wir leben ja schließlich in einem Rechtsstaat«, oder: »Deutschland ist ein Rechtsstaat«, so oder so ähnlich. Soll es da tatsächlich politische Prozesse gegen Personen, Parteien und Massenorganisationen gegeben haben oder gar noch geben? Nein, das glaube ich nicht – oder doch? Wie war/ist das doch gleich mit dem Rentenstrafrecht gegenüber sogenannten Systemträgern in der DDR oder der Ausgrenzung bestimmter Personen vom passiven Wahlrecht und/oder der Schleifung von Namen antifaschistischer Widerstandskämpfer und Kommunisten bei Straßen, Plätzen und neuerdings auch Planetarien? Nicht, dass noch jemand auf die Idee kommt, die BRD als Unrechtsstaat zu diskreditieren! Schließlich gibt es doch ein Gleichbehandlungs-, auch Antidiskriminierungsgesetz genannt, in dem unter anderem festgeschrieben sein soll, dass niemand wegen seiner Weltanschauung ausgegrenzt werden darf. Ist aber mit der Weltanschauung gar nur die mainstreamkonforme gemeint? Na ja, wem in diesem Staate etwas nicht passt, der kann ja klagen, klagen, bis er schwarz wird oder pleite ist. Aber Achtung! Zwei ganz wichtige Erfahrungen und Erkenntnisse älterer, will heißen gelernter, Bundesbürger in bezug auf den Rechtsstaat BRD lauten: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei! Und: Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand! Na dann …