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Leserbrief zum Artikel Roman »Esra« bleibt verboten vom 13.10.2007:

Staatliches Kunst-Korsett

Wegen der zunehmenden Terrorismusgefahr kam erst der Überwachungsstaat, für den die Verletzung der Persönlichkeitsrechte kaum noch eine Rolle spielt. Jetzt maßt der Staat sich an, im Bereich der Kunst die "Persönlichkeitsrechte" einzelner unbedingt wahren zu müssen, auch wenn überhaupt keine Namen genannt werden. Wenn das kein Widerspruch ist und ein Messen mit zweierlei Maß?
Thomas Bernard, der Schmäh-Literat der "besseren" Wiener Gesellschaft, den man mit Prozessen überzogen hat wegen vermeintlicher Verunglimpfung der Persönlichkeitsrechte einzelner, meinte jedesmal lakonisch: Die hätten sich selbst geoutet. Schließlich habe er keine Namen genannt. Wenn die sich aber selbst in den dargestellten Figuren wiedererkannt hätten und sich mitsamt ihren Namen in die Öffentlichkeit zerrten, dann hätten sie das selbst zu verantworten. Die Prozesse wurden dann jeweils niedergeschlagen und Thomas Bernard durfte weiterhin die Freiheit der Kunst genießen.
Ich selbst war auch einmal erkennbare Protagonistin in einer Geschichte, die von einem von mir abgeblitzten Möchtegern-Liebhaber geschrieben worden war; es ist bereits lange Jahre her. Was habe ich gemacht? Ich habe mich an Thomas Bernard erinnert und mir gesagt, soll der abgeblitzte Möchtegern-Liebhaber doch schreiben, was er will. Den Gefallen tue ich ihm nicht, dass ich mich selbst zusätzlich zu erkennen gebe, seine Publicity erhöhe und die Phantasien der Leser zu meiner Person auch noch anheize.
Charlotte Ullmann
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