Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 13.10.2007, Seite 1 / Inland

Roman »Esra« bleibt verboten

Karlsruhe. Der Roman »Esra« von Maxim Biller bleibt endgültig verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und bestätigte damit ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Das 2003 erschienene Buch, das von einer Liebesbeziehung handelt, verletze die Intimsphäre der in der Romanfigur »Esra« eindeutig erkennbaren Exfreundin Billers. Der Schutz der Intimsphäre setze der Kunstfreiheit Grenzen. Die Ex-Freundin müsse es nicht hinnehmen, daß sich Leser die Frage stellen, »ob sich die dort berichteten Geschehnisse auch in der Realität zugetragen haben«. Der Grundsatzbeschluß des Ersten Senats fiel knapp mit fünf zu drei Richterstimmen. Aus Sicht der abweichenden Richter führt die Entscheidung zu einer »Tabuisierung des Sexuellen« in der Kunst. Zudem sei das »Kriterium der Erkennbarkeit« untauglich, denn Kunst lebe von Anlehnungen an die Wirklichkeit. (ddp/jW)

Leserbriefe zu diesem Artikel:

  • Charlotte Ullmann: Staatliches Kunst-Korsett Wegen der zunehmenden Terrorismusgefahr kam erst der Überwachungsstaat, für den die Verletzung der Persönlichkeitsrechte kaum noch eine Rolle spielt. Jetzt maßt der Staat sich an, im Bereich der Kunst...
  • Mehmet Sabih: Unverständlich Warum regen sich Menschen darüber auf, dass die Realität in den Romanen vorkommt? Jeder Autor verarbeitet seine Umgebung und seine Erlebnisse in seinen Romanen. Das ist nicht erst seit dem Roman "Esra...