Aus: Ausgabe vom 21.02.2008, Seite 4 / Inland
Bundeswehrprozeß: Ende verzögert sich
Münster. Der Prozeß um die Rekrutenmißhandlungen bei der Bundeswehr geht in die Verlängerung und tritt noch einmal in die Beweisaufnahme ein. Die 8. Große Strafkammer des Landgerichts Münster gab damit am Mittwoch den Anträgen zweier Verteidiger statt und lud nochmals 26 ehemalige Rekruten für den 27. Februar vor. Staatsanwalt und Verteidiger müßten danach ihre Plädoyers wiederholen. Die Staatsanwaltschaft hatte für die zehn noch verbliebenen Angeklagten in neun Fällen Bewährungsstrafen und in einem Fall eine Geldstrafe gefordert.
Nach Angaben des Vorsitzenden Richters Thomas Mattonet kann mit dem Urteil am 3. oder 12. März gerechnet werden. Auf der Anklagebank saßen ursprünglich 18 ehemalige Bundeswehrausbilder. Gegen einen hat das Gericht bereits eine Freiheitsstrafe verhängt, fünf erhielten Geldstrafen, zwei wurden freigesprochen.
(ddp/jW)
Nach Angaben des Vorsitzenden Richters Thomas Mattonet kann mit dem Urteil am 3. oder 12. März gerechnet werden. Auf der Anklagebank saßen ursprünglich 18 ehemalige Bundeswehrausbilder. Gegen einen hat das Gericht bereits eine Freiheitsstrafe verhängt, fünf erhielten Geldstrafen, zwei wurden freigesprochen.
(ddp/jW)
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