Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 08.05.2008, Seite 3 / Schwerpunkt

Dokumentiert: Antrag der Fraktion Die Linke

Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Es ist moralisches Unrecht und juristisch nicht hinnehmbar, wenn Opfer nationalsozialistischer Verfolgung aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der 1956 verbotenen Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) oder wegen politischer Tätigkeit als Kommunisten nach 1949 die ihnen zustehende Entschädigungsleistungen nicht erhalten (haben) oder schon gezahlte Entschädigungen wieder zurückzahlen mußten.

2. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

Das Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung (BEG) dahingehend zu ändern, daß sichergestellt wird, daß Personen von Entschädigungsleistungen nach diesem Gesetz nicht wegen Mitgliedschaft in der oder einer legalen Tätigkeit für die damalige Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) ausgeschlossen werden, Personen von Entschädigungsleistungen nach diesem Gesetz nicht ausgeschlossen werden, wenn sie sich als Kommunisten politisch betätigten, schon geleistete Entschädigungen, die nach Paragraph 6 Absatz 3 BEG zurückgezahlt wurden, den Betroffenen oder ihren Erben ausgezahlt werden.



Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Petra Pau, Kersten Naumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke. – Drucksache 16/3536 –

Entschädigung für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung


A. Problem

Die Fraktion Die Linke legt in ihrem Antrag dar, durch eine Änderung des BEG müsse sichergestellt werden, daß niemand wegen seiner Mitgliedschaft in der damaligen Kommunistischen Partei Deutschlands, wegen einer legalen Tätigkeit für diese oder wegen seines politischen Engagements als Kommunist von Entschädigungsleistungen nach diesem Gesetz ausgeschlossen werde. Weiterhin sollen nach Paragraph 6 Absatz 3 BEG zurückgeforderte Entschädigungen den Betroffenen oder ihren Erben wieder ausgezahlt werden.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

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