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Aus: Ausgabe vom 19.06.2008, Seite 5 / Inland

Gericht verbietet NPD-Veranstaltung

München. Der NPD-Landesverband Bayern darf am 14. September keine Landtagswahlveranstaltung in der Bamberger Stadthalle abhalten. Der Baye­rische Verwaltungsgerichtshof in München gab in einem am Mittwoch veröffentlichten Eilbeschluß einer Beschwerde der Stadt Bamberg gegen eine anders lautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom März statt. Da an diesem Termin in einem benachbarten Saal ein Konzert stattfinde, »wäre ein Konflikt unvermeidlich«, da eine räumliche Trennung mit zumutbarem Aufwand nicht zu bewerkstelligen sei, urteilten die Richter. Auch für von der NPD vorgeschlagene Ersatztermine bestehe kein Anspruch auf Überlassung der Stadthalle. Das bedeute aber nicht, daß der Partei die Nutzung öffentlicher Räume generell untersagt werden könne, hieß es weiter.

(ddp/jW)

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