Aus: Ausgabe vom 05.09.2008, Seite 2 / Inland
Gesetzesänderung zu Datenschutz beschlossen
Berlin. Der Handel mit Kundendaten wird künftig nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen möglich sein. Bund, Länder und Datenschützer einigten sich am Donnerstag während eies Gipfels zum Thema in Berlin auf eine entsprechende Gesetzesänderung noch vor der Bundestagswahl. Bislang müssen Verbraucher aktiv widersprechen, um einen Handel mit ihren Daten zu verhindern.
Die Teilnehmer des Treffens, unter ihnen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und sein brandenburgischer Kollege Jörg Schönbohm sowie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, einigten sich auch auf einen Aktionsplan für ein sogenanntes Kopplungsverbot. Die Zustimmung des Verbrauchers zur Datenweitergabe soll danach nicht mehr zur Voraussetzung für bestimmte Dienstleistungen gemacht werden können.(AP/jW)
Die Teilnehmer des Treffens, unter ihnen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und sein brandenburgischer Kollege Jörg Schönbohm sowie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, einigten sich auch auf einen Aktionsplan für ein sogenanntes Kopplungsverbot. Die Zustimmung des Verbrauchers zur Datenweitergabe soll danach nicht mehr zur Voraussetzung für bestimmte Dienstleistungen gemacht werden können.(AP/jW)
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