Aus: Ausgabe vom 21.10.2008, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Beschwerde gegen Rettungspaket
Karlsruhe. Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist die erste Verfassungsbeschwerde gegen das 500-Milliarden-Euro-Rettungspaket für die Finanzbranche eingegangen. Das bestätigte eine Sprecherin des Gerichts am Montag. Bei dem Beschwerdeführer handelt es sich um eine kleine IT-Firma aus Jena mit drei Beschäftigten. Nach Ansicht des Unternehmens verstößt das am Freitag verabschiedete Gesetz gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Die Milliardenhilfe verschaffe der Finanzindustrie einen unzulässigen Vorteil. Die Gerichtssprecherin erklärte, die Beschwerde werde nun geprüft. Ob und wenn ja, wann sich das Gericht damit befassen werde, konnte sie nicht sagen. (AP/jW)
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