Aus: Ausgabe vom 29.10.2008, Seite 15 / Antifaschismus
Deutschland soll Entschädigung zahlen
Hamburg. Der »Arbeitskreis Distomo« aus Hamburg hat am Dienstag in einer Pressemitteilung darüber informiert, daß der oberste Gerichtshof Italiens, der Kassationshof in Rom, am 20. Oktober eine Entscheidung bekannt gegeben hat, der zufolge Deutschland italienische »NS-Opfer« entschädigen muß.
Zwei Jahre zuvor hatte das Militärgericht von La Spezia den ehemaligen SS-Mann Max Milde aus Bremen in einem Strafverfahren wegen der Beteiligung an dem Massaker von Civitella zu lebenslanger Haft verurteilt. In der Ortschaft in der Nähe von Arezzo hatte eine deutsche SS-Einheit 1944, am 29. Juni, 207 Bewohner ermordet, darunter viele Frauen und Kinder. Das Urteil gegen Milde ist seit 2007 rechtskräftig. Gleichzeitig war die BRD verurteilt worden, an die Angehörigen der Ermordeten einen Entschädigungsbetrag von etwa 800000 Euro zu zahlen. Die deutsche Regierung hatte Revision eingelegt und verloren. Mit dem neuerlichen Urteil habe ein Gericht zum wiederholten Male klargestellt, daß Deutschland sich dem internationalen Recht unterwerfen müsse, das seit den Nürnberger Prozessen weltweit anerkannt sei, so der »AK Distomo«. »Den Opfern nationalsozialistischer Verbrechen stehen individuelle Entschädigungsansprüche zu, und sie können diese in dem Land geltend machen, in welchem sie begangen wurden«. Es sei zu hoffen, daß sich diese Rechtsprechung auch in Griechenland, Slowenien und allen anderen Ländern durchsetze, in denen Opfern des Naziterrors bis heute von deutscher Seite jegliche Entschädigung verwehrt werde, so der Arbeitskreis.
(jW)
Zwei Jahre zuvor hatte das Militärgericht von La Spezia den ehemaligen SS-Mann Max Milde aus Bremen in einem Strafverfahren wegen der Beteiligung an dem Massaker von Civitella zu lebenslanger Haft verurteilt. In der Ortschaft in der Nähe von Arezzo hatte eine deutsche SS-Einheit 1944, am 29. Juni, 207 Bewohner ermordet, darunter viele Frauen und Kinder. Das Urteil gegen Milde ist seit 2007 rechtskräftig. Gleichzeitig war die BRD verurteilt worden, an die Angehörigen der Ermordeten einen Entschädigungsbetrag von etwa 800000 Euro zu zahlen. Die deutsche Regierung hatte Revision eingelegt und verloren. Mit dem neuerlichen Urteil habe ein Gericht zum wiederholten Male klargestellt, daß Deutschland sich dem internationalen Recht unterwerfen müsse, das seit den Nürnberger Prozessen weltweit anerkannt sei, so der »AK Distomo«. »Den Opfern nationalsozialistischer Verbrechen stehen individuelle Entschädigungsansprüche zu, und sie können diese in dem Land geltend machen, in welchem sie begangen wurden«. Es sei zu hoffen, daß sich diese Rechtsprechung auch in Griechenland, Slowenien und allen anderen Ländern durchsetze, in denen Opfern des Naziterrors bis heute von deutscher Seite jegliche Entschädigung verwehrt werde, so der Arbeitskreis.
(jW)
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