Aus: Ausgabe vom 29.10.2008, Seite 5 / Inland
Wahlcomputer manipulierbar
Karlsruhe. An der Sicherheit in Deutschland eingesetzter Wahlcomputer sind am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht erhebliche Zweifel geäußert worden. Die Karlsruher Richter verhandelten über die Wahlprüfungsbeschwerden zweier Bürger, die wegen der Mängel an den Rechnern die geheime Stimmabgabe und demokratische Kontrolle der Auszählung verletzt sehen. Ihre Eingabe zielt darauf ab, das Ergebnis der Bundestagswahl 2005 für teilweise ungültig zu erklären.
Der Prozeßbevollmächtigte der Kläger, Ulrich Karpen, sieht es durch Versuche des Chaos Computer Clubs als erwiesen an, daß die Geräte manipulierbar seien. Selbst Hacker könnten eindringen und die Geheimhaltung der Wahl aushebeln. Die vom Gericht angehörten Experten von IT-Instituten aus Passau und Karlsruhe bestätigten die Möglichkeit von Manipulationen. Ein Urteil wird Anfang kommenden Jahres erwartet. (AP/jW)
Der Prozeßbevollmächtigte der Kläger, Ulrich Karpen, sieht es durch Versuche des Chaos Computer Clubs als erwiesen an, daß die Geräte manipulierbar seien. Selbst Hacker könnten eindringen und die Geheimhaltung der Wahl aushebeln. Die vom Gericht angehörten Experten von IT-Instituten aus Passau und Karlsruhe bestätigten die Möglichkeit von Manipulationen. Ein Urteil wird Anfang kommenden Jahres erwartet. (AP/jW)
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