Aus: Ausgabe vom 17.12.2008, Seite 5 / Inland
EuGH II: Apotheken EU-konform
Luxemburg. Das System deutscher Einzel-Apotheken kann voraussichtlich doch erhalten bleiben. In einem am Dienstag beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegten Rechtsgutachten billigte Generalanwalt Yves Bot die deutschen und ähnliche italienische Regelungen. Sie seien geeignet, die Unabhängigkeit und Sicherheit der Arzneimittelversorgung zu gewährleisten. Das endgültige Urteil wird für das kommende Frühjahr erwartet. Der EuGH ist dabei nicht an das Gutachten gebunden, er folgt ihnen aber in den allermeisten Fällen. (Az: C-171/07)
In Deutschland dürfen zugelassene Apotheker nur bis zu vier regionale Filialen betreiben. Große Ketten sind unzulässig. Dennoch hatte der niederländische Versandhändler DocMorris die Zulassung für eine Apotheke mit angestellten Beschäftigten in Saarbrücken erhalten. Unter Berufung auf europäisches Recht hatte das Saarland damit das deutsche so genannte Fremdbesitzverbot übergangen. Nach dem Luxemburger Gutachten ist das deutsche Gesetz aber doch mit EU-Recht vereinbar.(AFP/jW)
In Deutschland dürfen zugelassene Apotheker nur bis zu vier regionale Filialen betreiben. Große Ketten sind unzulässig. Dennoch hatte der niederländische Versandhändler DocMorris die Zulassung für eine Apotheke mit angestellten Beschäftigten in Saarbrücken erhalten. Unter Berufung auf europäisches Recht hatte das Saarland damit das deutsche so genannte Fremdbesitzverbot übergangen. Nach dem Luxemburger Gutachten ist das deutsche Gesetz aber doch mit EU-Recht vereinbar.(AFP/jW)
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