Aus: Ausgabe vom 19.12.2008, Seite 4 / Inland
Achthundertfachen Preis verlangt
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) ist Versuchen von Bauunternehmen entgegengetreten, den Staat bei öffentlichen Aufträgen mit überhöhten Preisen abzuzocken. In einem Urteil vom Donnerstag stufte der Bausenat des BGH einen über achthundertfach erhöhten Einheitspreis für Stahlbeton als sittenwidrig ein. Während das Kilo Stahlbeton durchschnittlich 1,25 Euro kostete, verlangte das beauftragte Unternehmen einen Preis von mehr als 1000 Euro. Der Bund sollte als Auftraggeber über 1,46 Millionen Euro nachzahlen. Bei einem Durchschnittspreis wären dagegen nur 1766 Euro fällig gewesen.
(AP/jW)
(AP/jW)
Mehr aus: Inland
-
Erfolg nach drei Wochen Streik
vom 19.12.2008 -
Polizeiprügel bei Demo gegen Studiengebühren
vom 19.12.2008 -
Kompetenzen wie beim FBI
vom 19.12.2008 -
Wedel: Was wäre, wenn …
vom 19.12.2008 -
Weg zum Abi erschwert
vom 19.12.2008 -
»Geheimdienst spricht gerade junge Leute an«
vom 19.12.2008 -
»Flughafengesellschaft will freie Bahn für Rodung«
vom 19.12.2008