Aus: Ausgabe vom 10.01.2009, Seite 4 / Inland
Schiedskommission weist Redler ab
Berlin. Die Berliner Landesschiedskommission der Linkspartei hat die Aufnahme der ehemaligen Spitzenkandidatin der Berliner Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit (WASG), Lucy Redler, in die Partei abgelehnt. Das teilte ein Sprecher von Die Linke am Donnerstag mit. Damit gab das Gremium einem Einspruch des WASG-Mitbegründers und Vizechefs der Linkspartei, Klaus Ernst, statt. Die Landesschiedskommission gab als Begründung an, daß die von Redler in der Verhandlung gemachten Ausführungen Anlaß zu der Überzeugung gäben, daß sie nicht bereit sei, demokratisch gefaßte Beschlüsse beispielsweise von Parteitagen zu akzeptieren. Das gelte auch für Sascha Stanicic, der ebenfalls der Partei beitreten wollte.
Redler und Stanicic kündigten an, gegen die Entscheidung Widerspruch bei der Bundesschiedskommission einzulegen. Der Schiedsspruch widerspreche dem Selbstverständnis der Linken als offener und pluralistischer Partei. Redler war die schärfste Kritikerin der Fusion von WASG und Linkspartei, die in Berlin auf Landesebene Ende Juni 2007 vollzogen wurde. Die Wahlalternative trat bei der Abgeordnetenhauswahl im Herbst 2006 gegen den Willen ihres Bundesvorstands in Konkurrenz zur Linkspartei an. Der Streit eskalierte damals so weit, daß der Bundesvorstand die Landesspitze vor der Wahl absetzen ließ. Das Berliner Landgericht hob die Entscheidung jedoch wieder auf.
(ddp/jW)
Redler und Stanicic kündigten an, gegen die Entscheidung Widerspruch bei der Bundesschiedskommission einzulegen. Der Schiedsspruch widerspreche dem Selbstverständnis der Linken als offener und pluralistischer Partei. Redler war die schärfste Kritikerin der Fusion von WASG und Linkspartei, die in Berlin auf Landesebene Ende Juni 2007 vollzogen wurde. Die Wahlalternative trat bei der Abgeordnetenhauswahl im Herbst 2006 gegen den Willen ihres Bundesvorstands in Konkurrenz zur Linkspartei an. Der Streit eskalierte damals so weit, daß der Bundesvorstand die Landesspitze vor der Wahl absetzen ließ. Das Berliner Landgericht hob die Entscheidung jedoch wieder auf.
(ddp/jW)
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