Aus: Ausgabe vom 20.02.2009, Seite 2 / Inland
Gericht stärkt Erwerbslosenrechte
Kassel. Bezieher von Hartz-IV-Leistungen dürfen in
Ballungsräumen nicht aufgrund der höheren Mieten zum
Umzug in besonders kleine Wohnungen verwiesen werden, entschied das
Bundessozialgericht (BSG) in einem Grundsatzurteil am Donnerstag.
Im verhandelten Fall hatte die Arge München einen
alleinstehenden Erwerbslosen aufgefordert, aus seiner 56
Quadratmeter großen Zweizimmerwohnung in eine neue Wohnung
ziehen, da die bisherige mit ihrer Größe und der
Miethöhe von 521,52 Euro für eine alleinstehende Person
unangemessen sei. Die Kasseler Richter entschieden, die Argen
müßten sich an die Vorschriften des sozialen
Wohnungsbaus halten. (AP/jW)
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