Aus: Ausgabe vom 07.03.2009, Seite 5 / Inland
»Gelöbnix«-Prozeß eingestellt
Berlin. Das Gerichtsverfahren gegen einen Antimilitaristen, der
voriges Jahr gegen das Bundeswehrgelöbnis vor dem Berliner
Reichstag demonstriert hatte, ist am Freitag vom Amtsgericht Berlin
eingestellt worden. Der Beschuldigte hatte mit anderen
Antimilitaristen während der Generalprobe der Bundeswehr ein
Transparent mit der Aufschrift »Soldaten sind
Kanonenfutter« entrollt und »Stoppt den Krieg«
gerufen. Weil die Protestaktion innerhalb der Bannmeile stattfand,
wurde ihm dies als Teilnahme an einer verbotenen Versammlung
ausgelegt. Die Richterin verwies in ihrem Beschluß darauf,
Sinn des Bannmeilengesetzes sei der Schutz der
Parlamentstätigkeit, diese sei aber an einem Samstag abend
nicht gefährdet gewesen. Nach Angaben der Berliner DFG-VK gibt
es fünf gleichartige Verfahren. Vor zwei Wochen sei ein
Bußgeld von 100 Euro verhängt worden, drei Kriegsgegner
stehe die Verhandlung noch bevor.
(fab/jW)
(fab/jW)
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