Aus: Ausgabe vom 11.03.2009, Seite 4 / Inland
Landowsky-Urteil rechtskräftig
Karlsruhe. Die Bewährungsstrafen gegen den früheren
Berliner CDU-Fraktionschef Klaus-Rüdiger Landowsky und vier
weitere damalige Vorstandsmitglieder der Berlin Hyp AG wegen
Untreue sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf in
einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung die Revision
der fünf Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin
vom März 2007. Das Gericht hatte auf Strafen von zwölf
bis 18 Monaten erkannt, weil die Vorstandsmitglieder 1996 für
die Vergabe eines unzureichend gesicherten Millionenkredits an das
Immobilienunternehmen Aubis zum Kauf von Plattenbauten
verantwortlich war. Die Affäre hatte 2001 zum Bruch der
großen Koalition im Berliner Senat geführt. (AFP/jW)
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