Aus: Ausgabe vom 11.03.2009, Seite 4 / Inland
Haarsträubender Freispruch für MdB
Berlin. Der nordrhein-westfälische Bundestagsabgeordnete
Reinhard Schultz ist am Montag nachmittag in Berlin vom Amtsgericht
Tiergarten vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen worden. Dem
59jährigen SPD-Politiker war vorgeworfen worden, im Januar
2007 einen Privatflug über den Bundestag abgerechnet zu haben.
Dem Gericht zufolge war ihm aber nicht nachzuweisen, daß die
Reise nicht »mandatsbedingt« war. Wegen einer
juristischen Auseinandersetzung mit einem Bürger war der
Parlamentarier im Juli 2005 nach Berlin geflogen. »Die
Abrechnungspraxis des Deutschen Bundestages läßt mir als
normaler Bürgerin die Haare zu Berge stehen«, fügte
die Richterin hinzu. Abgeordnete könnten
»eigenhändig« und nach »eigenem
Gewissen« abwägen, ob eine Reise privat oder
mandatsbedingt erfolge.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
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