Aus: Ausgabe vom 11.03.2009, Seite 2 / Inland
Bergkamen: Kündigung von Bäckern unwirksam
Dortmund. Zwei wegen eines angeblichen Diebstahls von Brotaufstrich
fristlos gekündigte Bäckerei-Mitarbeiter dürfen nach
Entscheidungen des Arbeitsgerichts Dortmund ihren Job behalten. Das
Gericht gab am Dienstag den Klagen der beiden Männer statt und
verurteilte die Bergkamener Bäckerei dazu, sie weiter zu
beschäftigen. Die Kündigung des ersten Mitarbeiters, der
Betriebsratsmitglied war, sei schon aus formellen Gründen
unwirksam, entschied das Gericht. So sei der Betriebsrat beim
ersten Mal fehlerhaft informiert worden: Ihm wurde der Diebstahl
eines Brötchens mitgeteilt, während es tatsächlich
nur um den Belag gegangen sei. Im zweiten Fall habe keine
Interessenabwägung stattgefunden, so das Gericht. (AP/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Strategie gegen die Schikanen der Ämter«
vom 11.03.2009 -
Visa-Warndatei vorerst gescheitert
vom 11.03.2009 -
Katzhütte bröckelt
vom 11.03.2009 -
Arbeitskampf trotz Krise
vom 11.03.2009 -
»Politisch fatales Signal«
vom 11.03.2009 -
Kern- und Abbaubank
vom 11.03.2009