Aus: Ausgabe vom 12.03.2009, Seite 4 / Inland
Mehr Rechte für Schwerstbehinderte
Karlsruhe/Duisburg. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von
schwerstbehinderten Menschen gestärkt. Einem fast
vollständig gelähmten Menschen dürfe das Recht auf
einen Spezialrollstuhl mit elektronischer Mundsteuerung nicht ohne
weiteres verweigert werden, heißt es in einem am Mittwoch
veröffentlichten Beschluß. Die Verfassungsbeschwerde
einer Frau aus Nordrhein-Westfalen hatte damit Erfolg. Sie habe
Anspruch auf die Mindestvoraussetzungen für ein
menschenwürdiges Dasein, so die Karlsruher Richter. Dazu
gehöre ihr Interesse, im Wohnumfeld einen Rest an
Mobilität zu erhalten. Der 48jährigen war vom
Sozialgericht Duisburg und vom Landessozialgericht
Nordrhein-Westfalen ein spezieller Elektrorollstuhl verweigert
worden. (ddp/jW)
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