Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 12.03.2009, Seite 4 / Inland

Mehr Rechte für Schwerstbehinderte

Karlsruhe/Duisburg. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von schwerstbehinderten Menschen gestärkt. Einem fast vollständig gelähmten Menschen dürfe das Recht auf einen Spezialrollstuhl mit elektronischer Mundsteuerung nicht ohne weiteres verweigert werden, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß. Die Verfassungsbeschwerde einer Frau aus Nordrhein-Westfalen hatte damit Erfolg. Sie habe Anspruch auf die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein, so die Karlsruher Richter. Dazu gehöre ihr Interesse, im Wohnumfeld einen Rest an Mobilität zu erhalten. Der 48jährigen war vom Sozialgericht Duisburg und vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen ein spezieller Elektrorollstuhl verweigert worden. (ddp/jW)