Aus: Ausgabe vom 12.03.2009, Seite 2 / Inland
Koalition beschließt Gesetzesänderungen
Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch neue Regeln für
Vorstandsgehälter beschlossen. Das teilte das
Bundesjustizministerium in Berlin mit. Manager können ihre
Aktienoptionen danach künftig frühestens nach vier statt
bisher nach zwei Jahren einlösen. Die Entscheidung über
die Vergütung eines Vorstandsmitglieds soll künftig das
Plenum des Aufsichtsrates treffen und darf – anders als
bislang – nicht mehr an einen Ausschuss delegiert werden.
Zugleich wird die Haftung des Aufsichtsrates verschärft.
Ebenfalls gestern haben CDU/CSU und SPD neue Umweltgesetze
beschlossen. Damit sollen Wasser- und Naturschutzrecht sowie das
Strahlenschutzrecht novelliert werden.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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