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Aus: Ausgabe vom 12.03.2009, Seite 2 / Inland

Koalition beschließt Gesetzesänderungen

Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch neue Regeln für Vorstandsgehälter beschlossen. Das teilte das Bundesjustizministerium in Berlin mit. Manager können ihre Aktienoptionen danach künftig frühestens nach vier statt bisher nach zwei Jahren einlösen. Die Entscheidung über die Vergütung eines Vorstandsmitglieds soll künftig das Plenum des Aufsichtsrates treffen und darf – anders als bislang – nicht mehr an einen Ausschuss delegiert werden. Zugleich wird die Haftung des Aufsichtsrates verschärft. Ebenfalls gestern haben CDU/CSU und SPD neue Umweltgesetze beschlossen. Damit sollen Wasser- und Naturschutzrecht sowie das Strahlenschutzrecht novelliert werden.

(AFP/jW)