Aus: Ausgabe vom 14.03.2009, Seite 2 / Inland
Berliner NPD vor Gericht gescheitert
Berlin. Die NPD kann nicht verlangen, daß ihr für ihren
Landesparteitag am 14. März vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Räumlichkeiten in einem Seniorenzentrum überlassen
werden. Die Partei habe sich geweigert, die vom Bezirksamt
formulierten Bedingungen des Mietvertrages vorbehaltlos zu
akzeptieren. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht
Berlin einen Eilantrag des Berliner Landesverbandes der NPD
zurückgewiesen. In dem Mietvertrag sollte festgelegt werden,
daß der Veranstalter dafür Sorge zu tragen habe,
daß kein rassistisches, antisemitisches oder
antidemokratisches Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet
werde, sei es vom Mieter selbst oder von Besuchern der
Veranstaltung. Die NPD hatte diese Klauseln als
»sittenwidrig« angefochten. (jW)
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