Aus: Ausgabe vom 19.03.2009, Seite 2 / Inland
Bankgeheimnis wird gelockert
München. Bankkunden müssen künftig häufiger mit
einer Kontrolle ihrer Konten rechnen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat
mit einem am Mittwoch in München bekanntgegebenen Urteil die
Schwelle für sogenannte Kontrollmitteilungen an die
Finanzämter gesenkt. Eine solche Mitteilung ist danach
zulässig, wenn ausreichende Hinweise auf Fehler bei der
Steuererklärung vorliegen; und nicht erst bei einem Verdacht
auf eine Straftat. Eine Kontrollmitteilung sei allerdings auch
künftig nur zulässig, wenn »ein klares
Übergewicht des fiskalischen Interesses« gegenüber
dem Bankgeheimnis zu vermuten ist.(AFP/jW)
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