Aus: Ausgabe vom 19.03.2009, Seite 2 / Inland
BGH-Entscheidung zum Unterhaltsrecht
Karlsruhe. Geschiedene Mütter müssen grundsätzlich
früher erwerbstätig werden als bislang. Dies entschied
der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch und setzte damit erstmals
das 2008 reformierte Unterhaltsrecht um. Demnach haben sie in der
Regel nur noch während der ersten drei Lebensjahre des Kindes
Anspruch auf Betreuungsunterhalt von ihrem Exgatten. Darüber
hinausgehende Fristen sind aber möglich. Dabei haben laut
Gericht »kindbezogene Verlängerungsgründe«
den Vorrang. Geschiedene Mütter können die Rückkehr
ins Erwerbsleben nicht verweigern, wenn das Kind einen Kindergarten
oder Hort besuchen kann.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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