Aus: Ausgabe vom 16.05.2009, Seite 2 / Inland
Fahrgastrechte im Bahnverkehr gestärkt
Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag grünes Licht für die
Ausweitung der Rechte von Bahnreisenden gegeben. Hat ein Zug mehr
als eine Stunde Verspätung oder fällt er gar ganz aus,
müssen Bahnunternehmen ihren Kunden einen Teil des
Ticketpreises zurückerstatten. Außerdem werden sie
verpflichtet, bei mindestens einstündigen Verspätungen
alternative Reisewege anzubieten oder notfalls für eine
Hotelunterkunft zu sorgen, sollte eine Übernachtung notwendig
sein. Bei Verspätungen im Nahverkehr ab 20 Minuten sollen
Reisende Anspruch auf Benutzung eines alternativen Zuges und auf
Ersatz der dabei entstehenden Kosten haben.(ddp/jW)
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