Aus: Ausgabe vom 16.05.2009, Seite 2 / Inland
»Mai-Randalierer« erhält Bewährungsstrafe
Berlin. Das Amtsgericht Tiergarten hat am Freitag ein erstes Urteil
im Zusammenhang mit Ausschreitungen rund um den 1. Mai in Berlin
erlassen. Ein 57jähriger wurde wegen versuchter
gefährlicher Körperverletzung, besonders schweren
Landfriedensbruchs sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu
einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf
Bewährung verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte sich der Familienvater in
der Walpurgisnacht in einer Gruppe gewalttätiger Randalierer
aufgehalten. Er selbst habe zwei Glasflaschen in Richtung von
Polizeibeamten geworfen. Der Angeklagte habe die Vorwürfe
unumwunden eingeräumt.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
Mehr aus: Inland
-
11000 Erzieherinnen im Ausstand
vom 16.05.2009 -
Milchbäuerinnen campieren bis Sonntag
vom 16.05.2009 -
Kein »Change« in Sicht
vom 16.05.2009 -
Protest gegen Wehrmachtsverherrlichung im bayerischen Mittenwald
vom 16.05.2009 -
»Gegen ein Europa der Schande«
vom 16.05.2009 -
Koalition schont Waffenlobby
vom 16.05.2009 -
Stahlkocher in Rage
vom 16.05.2009 -
»Einzige Partei, die für sozialpolitische Wende steht«
vom 16.05.2009