Aus: Ausgabe vom 16.05.2009, Seite 5 / Inland
Pfändungsschutz eingeführt
Berlin. Zum Lebensunterhalt benötigtes Geld darf künftig
auch dann nicht gepfändet werden, wenn es auf ein Girokonto
überwiesen wird. Voraussetzung ist, daß der Schuldner
die Umwandlung des Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto
beantragt. Die gesetzliche Grundlage dafür hat der Bundesrat
am Freitag geschaffen. Der Schutz umfaßt auch
Sozialleistungen und das Kindergeld.
(AP/jW)
(AP/jW)
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