Aus: Ausgabe vom 27.05.2009, Seite 4 / Inland
Kommunalwahl in NRW am 30. August
Münster. Die Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen wird wie von
der schwarz-gelben Landesregierung geplant am 30. August
stattfinden. Der Verfassungsgerichtshof in Münster wies am
Dienstag eine Klage von SPD und Grünen gegen den Termin ab.
Sie hatten eine Zusammenlegung der Kommunal- mit der Bundestagswahl
am 27. September verlangt. Bei einer Zusammenlegung bestehe die
Gefahr, daß kommunalpolitische Themen hinter den
bundespolitischen zurücktreten, begründete der
Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Michael Bertrams, das
Urteil.
(AP/jW)
(AP/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Die eigentlichen Verbrecher waren die Richter«
vom 27.05.2009 -
Parlamentsmehrheit soll BND kontrollieren
vom 27.05.2009 -
Krieg ohne Ende
vom 27.05.2009 -
Sinnloses Megaprojekt
vom 27.05.2009 -
Erst denken, dann bauen
vom 27.05.2009 -
»Alle sollen hören, welchen Krach wir ertragen müssen«
vom 27.05.2009