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Aus: Ausgabe vom 03.06.2009, Seite 1 / Inland

Prekär beschäftigt beim Bundesrat

Berlin. Nach Überzeugung des Sozialgerichts Berlin hat der Bundesrat über Jahre »grob fahrlässig« Scheinselbständige beschäftigt. Nach einem am Dienstag verkündeten Urteil muß die Länderkammer ihre Besucherführer künftig sozialversicherungspflichtig einstellen und teilweise Beiträge nachzahlen – allein für 2001 bis 2004 15000 Euro. Der Bundesrat hatte bislang 15 von 18 Mitarbeitern seines Besucherdienstes lediglich als »selbständige Honorarkräfte« beschäftigt. Prüfer der Rentenversicherung kamen 2005 zu dem Ergebnis, es handele sich um sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Dem folgte nun das Gericht: Die Mitarbeiter seien voll in die »betriebliche Organisation des Bundesrates eingegliedert« gewesen. Deutlich rügte das Gericht, der Bundesrat habe nur »verschwommene Auskünfte« erteilt und wichtige Unterlagen auch auf Anfrage nicht vorgelegt.

(AFP/jW)

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