Aus: Ausgabe vom 04.06.2009, Seite 2 / Inland
Mieter können Ersatz fordern
Leipzig. Mehr als eine Million Haushalte könnten nach
Einschätzung des Deutschen Mieterbundes Ersatz für
unnötigerweise geleistete Schönheitsreparaturen fordern.
Der Verband wies am Mittwoch in Leipzig auf mehrere Urteile des
Bundesgerichtshofs (BGH) hin, nach denen Klauseln im Mietvertrag
über eine Renovierung auf Kosten der Mieter in vielen
Fällen unwirksam sind. »Nach unserer Schätzung
enthalten zur Zeit rund 75 Prozent aller Mietverträge
unwirksame Klauseln zu Schönheitsreparaturen«,
erklärte der Direktor des Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.
Vor allem in vor dem Jahr 2003 geschlossenen Verträgen seien
die Regelungen nach der umfassenden Rechtsprechung des BGH
unwirksam.
(AP/jW)
(AP/jW)
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