Aus: Ausgabe vom 13.06.2009, Seite 1 / Inland
Bundesrat beschließt »Schuldenbremse«
Berlin. Der Bundesrat hat für die Aufnahme einer
»Schuldenbremse« ins Grundgesetz gestimmt. Mit 58
Stimmen verabschiedete die Länderkammer am Freitag in Berlin
ein entsprechendes Gesetzespaket der sogenannten
Föderalismusreform II. Nur Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und
Schleswig-Holstein stimmten dem Gesetz nicht zu.
DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki kritisierte in einer
Erklärung, die Neuregelung schränke die
Handlungsfähigkeit der Länder ein und verhindere eine
»gestaltende Sozialpolitik«. Der DGB setze nun seine
Hoffnung auf eine angekündigte Klage Schleswig-Holsteins vor
dem Bundesverfassungsgericht. Die Länder dürfen nach der
neuen Regelung ab 2020 keine Schulden mehr machen. Der Bund soll
sich bis zu einer Höhe von 0,35 Prozent des
Bruttoinlandsproduktes verschulden dürfen – hier gilt
die Regelung bereits ab 2016.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
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