Aus: Ausgabe vom 18.07.2009, Seite 13 / Feuilleton
Verbot
Das Hamburger Landgericht hat das Kinderbuch »Die doppelte
Pippielotta« »wegen zu großer Ähnlichkeiten
mit den »Pippi Langstrumpf«-Geschichten von Astrid
Lindgren verboten. Das im Märchenbuchverlag Manfred Hueber
erschienene Werk sei als Plagiat eingestuft worden, teilte der
Anwalt der Lindgren-Erben am Donnerstag in Hamburg mit. Nach
Ansicht des Gerichts handelt es sich um eine unfreie Bearbeitung,
die einer Einwilligung der Lindgren-Erben bedurft hätte. Das
Buch erscheine wie eine Fortschreibung der berühmten
Kinderbuchreihe der 2002 verstorbenen schwedischen
Schriftstellerin.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
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