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Aus: Ausgabe vom 08.08.2009, Seite 16 / Aktion

Lektion 7: Staatsterrorismus

Bild 1
Staatsterrorismus, der (m.) ist eine staatliche Gewaltaktion unter Bruch von Verfassung und Völkerrecht. Seit dem von den USA 2001 erklärten »Krieg gegen den Terror« wurde S. ein weltweit offen genutztes Instrument des Westens. S. ist seit der »Nationalen Sicherheitsdoktrin« der USA von 2002 offizielle Richtlinie. Die USA billigen sich mit ihr das Recht auf »präemptive« Gewalt zu. »Vorbeugende« Gewalt, um eine Gefahr im Keim zu ersticken, kennt das Völkerrecht aber nicht, sie ist dessen komplette Negation. Für »präventive« Schläge gibt es zumindest auf dem Papier völkerrechtliche Kriterien. Mit dem »preemptive strike« wird nicht auf nachweisbare Bedrohungen reagiert, sondern auf der Basis von Vermutungen gehandelt. Die Zerstörung eines irakischen Atomreaktors 1981 durch Israel, einer angeblichen Giftgasfabrik im Sudan durch US-Raketen 1998 oder der NATO-Luftkrieg gegen Jugoslawien 1999 waren bereits »präemptiv«. Der Krieg in Afghanistan (und jetzt auch in Pakistan) wird seit 2001 »präemptiv« gegen die Zivilbevölkerung geführt. Ein klassischer »Präemptiv«krieg ist der Krieg gegen den Irak seit 2003.

In der Zeit des Kalten Krieges bis 1990 bevorzugte der Westen verdeckte Aktionen des S. Musterfälle waren der Sturz der Mossadegh-Regierung im Iran 1953 und der des Präsidenten Salvador Allende 1973 in Chile. Unter der Bezeichnung »Operation Condor« organisierten die USA seit den 70er Jahren Terror gegen die Demokratie in Lateinamerika. In Westeuropa leiteten USA und NATO den Putsch des griechischen Militärs von 1967 und stellten unter dem Decknamen »Gladio« Terrorgruppen auf, die schwerste Anschläge wie in Bologna 1980 mit 85 Toten und 200 Schwerverletzten verübten. Sie waren vermutlich auch in das Oktoberfestattentat in München 1980 mit 13 Toten verwickelt. (asc)

Literatur aus dem jW-Shop: Raoul Zelik: Die kolumbianischen Paramilitärs; Klaus Eichner: Operation Condor; Daniele Ganser: NATO-Geheimarmeen in Europa

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