Aus: Ausgabe vom 14.08.2009, Seite 5 / Inland
Ex-WestLB-Chef muß erneut vor Gericht
Karlsruhe. Das Untreue-Verfahren gegen den früheren
WestLB-Chef Jürgen Sengera muß wegen Fehlern in der
Beweisaufnahme nochmals geführt werden. Der Bundesgerichtshof
(BGH) hob am Donnerstag den Freispruch Sengeras durch das
Düsseldorfer Landgericht auf, wie das Bundesgericht in
Karlsruhe mitteilte. Der Beweiswürdigung der Düsseldorfer
Richter fehle in Teilen eine tragfähige Grundlage, entschied
der BGH. Das Landgericht Düsseldorf muß nun erneut
über den Untreue-Vorwurf gegen Sengera entscheiden.
In dem Verfahren gegen den einstigen Vorstandschef der WestLB geht es um einen riskanten Kredit für den britischen Fernsehverleiher »Boxclever«, durch den der Bank nach der Insolvenz von »Boxclever« ein Schaden von mehr als 400 Millionen Euro entstanden sein soll. Das Landgericht Düsseldorf hatte im Juni 2008 entschieden, Sengera habe beim Zustandekommen des Kreditgeschäfts 1999 zwar pflichtwidrig, aber nicht vorsätzlich gehandelt. Gegen den Freispruch hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.
(AFP/jW)
In dem Verfahren gegen den einstigen Vorstandschef der WestLB geht es um einen riskanten Kredit für den britischen Fernsehverleiher »Boxclever«, durch den der Bank nach der Insolvenz von »Boxclever« ein Schaden von mehr als 400 Millionen Euro entstanden sein soll. Das Landgericht Düsseldorf hatte im Juni 2008 entschieden, Sengera habe beim Zustandekommen des Kreditgeschäfts 1999 zwar pflichtwidrig, aber nicht vorsätzlich gehandelt. Gegen den Freispruch hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.
(AFP/jW)
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