Aus: Ausgabe vom 14.08.2009, Seite 4 / Inland
Karlsruhe schafft Spielwiese für Nazis
Karlsruhe. Übersetzte Naziparolen sind nicht zwingend
strafbar. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag
in einem Grundsatzurteil zur neofaschistischen Organisation
»Blood & Honour«, die in Deutschland verboten ist.
Mit der Übersetzung werde die Parole grundlegend verfremdet
und erfülle nicht mehr den Tatbestand des Verwendens von
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. »Blut und
Ehre« war der Leitspruch der Hitlerjugend. Wie es hieß,
sei dem Gericht bewußt, daß mit der Entscheidung eine
»Spielwiese« für Rechtsextreme geschaffen werden
könnte. Das könne aber keine andere Sichtweise
rechtfertigen.(AFP/jW)
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