Aus: Ausgabe vom 14.08.2009, Seite 4 / Inland
Karlsruhe schafft Spielwiese für Nazis
Karlsruhe. Übersetzte Naziparolen sind nicht zwingend
strafbar. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag
in einem Grundsatzurteil zur neofaschistischen Organisation
»Blood & Honour«, die in Deutschland verboten ist.
Mit der Übersetzung werde die Parole grundlegend verfremdet
und erfülle nicht mehr den Tatbestand des Verwendens von
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. »Blut und
Ehre« war der Leitspruch der Hitlerjugend. Wie es hieß,
sei dem Gericht bewußt, daß mit der Entscheidung eine
»Spielwiese« für Rechtsextreme geschaffen werden
könnte. Das könne aber keine andere Sichtweise
rechtfertigen.(AFP/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Wir fordern Schutzschirm für Arbeitslose«
vom 14.08.2009 -
Quelle will 3700 Stellen streichen
vom 14.08.2009 -
»Die Proteste waren noch nicht ausreichend«
vom 14.08.2009 -
Aus alten Fehlern (fast) nichts gelernt
vom 14.08.2009 -
Bremen maßregelt Beamte
vom 14.08.2009 -
Wedel: Was wäre, wenn …
vom 14.08.2009 -
Post von der GDL
vom 14.08.2009