Aus: Ausgabe vom 14.08.2009, Seite 1 / Inland
Neonaziaufmarsch bleibt verboten
Karlsruhe. Die von Neonazis geplante
»Gedenkveranstaltung« für den
Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß in Wunsiedel bleibt
verboten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte in einem am
Donnerstag veröffentlichten Beschluß den Antrag des
Veranstalters Jürgen Rieger auf eine einstweilige Anordnung
ab. Zuvor hatte das Landratsamt Wunsiedel die für den 22.
August 2009 von Neonazianwalt Rieger angemeldete Versammlung mit
dem Thema »Gedenken an Rudolf Heß« sowie jede
Ersatzveranstaltung im Stadtgebiet verboten. Die Karlsruher Richter
werden demnächst auch über die prinzipielle
Zulässigkeit der Veranstaltung entscheiden.(ddp/jW)
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