Aus: Ausgabe vom 08.10.2009, Seite 5 / Inland
Wegen Frikadelle fristlos entlassen
Dortmund. Ein neuer Streit um eine Kündigung wegen eines
Bagatelldelikts beschäftigt die Justiz. Wegen des Verzehrs
zweier Brötchenhälften und einer Frikadelle von einem
Firmen-Büffet droht einer Chefsekretärin des Bauverbands
Westfalen die fristlose Kündigung. Das Arbeitsgericht Dortmund
verhandelt voraussichtlich am 14. Januar 2010 über den Fall,
wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Der Arbeitgeber hatte
am Dienstag die bei einem Gütetermin vorgeschlagene
Lösung abgelehnt, die Kündigung in eine Abmahnung
umzuwandeln.
In dem Fall geht es um eine 59jährige Sekretärin, die bereits seit 34 Jahren für den Verband tätig war. Sie hatte laut Gericht im vergangenen Juli einen Imbiß für ihren Chef und verschiedene Gutachter vorbereitet und dabei selbst die »Nahrung« zu sich genommen. Der Frikadellenstreit ist kein Einzelfall. Demnächst verhandelt das Bundesarbeitsgericht den Fall der Kassiererin »Emmely«, der wegen zweier Leergutbons im Wert von 1,30 Euro gekündigt wurde.
(AP/jW)
In dem Fall geht es um eine 59jährige Sekretärin, die bereits seit 34 Jahren für den Verband tätig war. Sie hatte laut Gericht im vergangenen Juli einen Imbiß für ihren Chef und verschiedene Gutachter vorbereitet und dabei selbst die »Nahrung« zu sich genommen. Der Frikadellenstreit ist kein Einzelfall. Demnächst verhandelt das Bundesarbeitsgericht den Fall der Kassiererin »Emmely«, der wegen zweier Leergutbons im Wert von 1,30 Euro gekündigt wurde.
(AP/jW)
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