Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 08.10.2009, Seite 5 / Inland

Wegen Frikadelle fristlos entlassen

Dortmund. Ein neuer Streit um eine Kündigung wegen eines Bagatelldelikts beschäftigt die Justiz. Wegen des Verzehrs zweier Brötchenhälften und einer Frikadelle von einem Firmen-Büffet droht einer Chefsekretärin des Bauverbands Westfalen die fristlose Kündigung. Das Arbeitsgericht Dortmund verhandelt voraussichtlich am 14. Januar 2010 über den Fall, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Der Arbeitgeber hatte am Dienstag die bei einem Gütetermin vorgeschlagene Lösung abgelehnt, die Kündigung in eine Abmahnung umzuwandeln.

In dem Fall geht es um eine 59jährige Sekretärin, die bereits seit 34 Jahren für den Verband tätig war. Sie hatte laut Gericht im vergangenen Juli einen Imbiß für ihren Chef und verschiedene Gutachter vorbereitet und dabei selbst die »Nahrung« zu sich genommen. Der Frikadellenstreit ist kein Einzelfall. Demnächst verhandelt das Bundesarbeitsgericht den Fall der Kassiererin »Emmely«, der wegen zweier Leergutbons im Wert von 1,30 Euro gekündigt wurde.


(AP/jW)