Aus: Ausgabe vom 21.10.2009, Seite 1 / Inland
Verfassungsrichter prüfen Hartz IV
Karlsruhe. Mit einer Anhörung wurde am Dienstag in Karlsruhe
das Verfahren über die Hartz-IV-Regelsätze vor dem
Bundesverfassungericht fortgesetzt. Gerichtspräsident
Hans-Jürgen Papier (Foto) erklärte bei der
mündlichen Verhandlung, es gehe dabei um »Inhalte und
Grenzen eines Grundrechts auf Gewährleistung eines
menschenwürdigen Existenzminimums«. Das Urteil wird in
einigen Monaten erwartet. Papier nannte die Ermittlung der
Regelsätze »erklärungsbedürftig« und
fragte, ob die zugrunde gelegten Zahlen überhaupt
»valide« oder »einfach nur gegriffen«
seien, ohne den Bedarf »realitätsgerecht zu
ermitteln«. Grundlage der Verhandlung sind Rechtsvorlagen des
Bundessozialgerichtes und des hessischen Landessozialgerichts, die
in insgesamt drei Verfahren zu dem Ergebnis gekommen waren,
daß die praktizierte Festlegung der Hartz-IV-Sätze gegen
das Grundgesetz verstößt.(ddp/jW)
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