Aus: Ausgabe vom 21.10.2009, Seite 2 / Inland
Bewährungsstrafe für Gammelfleischhändler
Deggendorf. Weil er jahrelang tonnenweise Gammelfleisch verkaufte,
hat das Landgericht Deggendorf einen niederbayerischen Metzger am
Dienstag zu zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von
9000 Euro verurteilt. Zudem bleibt ein bereits verhängtes
Berufsverbot in Kraft. Als strafmildernd wertete das Gericht das
umfassende Geständnis des Angeklagten.
»Spezialität« des Metzgers war die Verarbeitung
von teilweise über zwei Jahre überlagertem Fleisch zu
Sauerbraten. Teilweise wurde das nach Einschätzung des
Gerichts gesundheitsgefährdende Gammelfleisch verzehrt.(AP/jW)
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