Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 22.10.2009, Seite 5 / Inland

Demjanjuk muß vor Gericht

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Beschwerden gegen den Münchner Demjanjuk-Prozeß abgewiesen. Damit kann die Verhandlung gegen den mutmaßlichen Kriegsverbrecher vor dem Landgericht wie geplant beginnen. Die Beschwerden richteten sich gegen die Eröffnung der Hauptverhandlung sowie gegen die Untersuchungshaft von John Demjanjuk. Die obersten Richter entschieden einstimmig, die Beschwerden nicht zur Entscheidung anzunehmen. Der heute 89jährige soll während des Zweiten Weltkrieges an der Ermordung Tausender Juden im besetzten Polen beteiligt gewesen sein. Demjanjuk war laut Anklage 1943 für ein halbes Jahr KZ-Wächter im Vernichtungslager Sobibor. Demjanjuk bestreitet die Vorwürfe. Er lebte jahrzehntelang in den USA und wurde im Mai nach Deutschland abgeschoben. Der Prozeß soll am 30. November beginnen. (AP/jW)