Aus: Ausgabe vom 22.10.2009, Seite 5 / Inland
Demjanjuk muß vor Gericht
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Beschwerden gegen
den Münchner Demjanjuk-Prozeß abgewiesen. Damit kann die
Verhandlung gegen den mutmaßlichen Kriegsverbrecher vor dem
Landgericht wie geplant beginnen. Die Beschwerden richteten sich
gegen die Eröffnung der Hauptverhandlung sowie gegen die
Untersuchungshaft von John Demjanjuk. Die obersten Richter
entschieden einstimmig, die Beschwerden nicht zur Entscheidung
anzunehmen. Der heute 89jährige soll während des Zweiten
Weltkrieges an der Ermordung Tausender Juden im besetzten Polen
beteiligt gewesen sein. Demjanjuk war laut Anklage 1943 für
ein halbes Jahr KZ-Wächter im Vernichtungslager Sobibor.
Demjanjuk bestreitet die Vorwürfe. Er lebte jahrzehntelang in
den USA und wurde im Mai nach Deutschland abgeschoben. Der
Prozeß soll am 30. November beginnen. (AP/jW)
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