Aus: Ausgabe vom 28.10.2009, Seite 5 / Inland
Karlsruhe behandelt Datenspeicherung
Karlsruhe. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt
am 15. Dezember mündlich über mehrere
Verfassungsbeschwerden zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung. Das
teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Durch das Gesetz
wurden Telekommunikationsfirmen verpflichtet, ab 2008 die Daten von
Telefonverbindungen aller Bundesbürger und ab 2009 auch die
Daten von Internetverbindungen anlaßlos jeweils sechs Monate
lang zu speichern. Protokolliert wird damit, wer mit wem per
Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handys
wird zudem der Standort des Benutzers festgehalten. (ddp/jW)
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