Aus: Ausgabe vom 28.10.2009, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Sparkassen dürfen Kredite verkaufen
Karlsruhe. Geldinstitute dürfen Kredite an andere Institute
verkaufen. Das ist kein Verstoß gegen das Bankgeheimnis,
heißt es in einem am Dienstag verkündeten Urteil des
Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Er bekräftigte damit
ein entsprechendes Urteil von 2007. Nach dem neuen Urteil machen
dabei auch die öffentlich-rechtlichen Sparkassen keine
Ausnahme. (Az: XI ZR 225/08)
Im Streitfall hatte die Sparkasse Wedel in Schleswig-Holstein ein ganzes Paket von notleidenden Krediten für insgesamt 30 Millionen Euro verkauft. Ein betroffenes Ehepaar klagte daraufhin wegen »Verletzung von Privatgeheimnissen durch Amtsträger«.
(AFP/jW)
Im Streitfall hatte die Sparkasse Wedel in Schleswig-Holstein ein ganzes Paket von notleidenden Krediten für insgesamt 30 Millionen Euro verkauft. Ein betroffenes Ehepaar klagte daraufhin wegen »Verletzung von Privatgeheimnissen durch Amtsträger«.
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