Aus: Ausgabe vom 10.11.2009, Seite 2 / Ausland
Türkei: Jungfräulichkeit ist Voraussetzung für Ehe
Istanbul. Das oberste Berufungsgericht der Türkei betrachtet
die Unberührtheit einer Frau als Voraussetzung für die
Ehe. Wie die Zeitung Vatan am Montag meldete, gab die zweite Kammer
des Gerichts einem Mann recht, der seine Ehe auflösen lassen
wollte, weil seine Frau bei der Hochzeit angeblich keine Jungfrau
mehr war. Laut Vatan ist das Berufungsurteil nicht nur wegen seiner
Betonung der Jungfräulichkeit als Bedingung für eine Ehe
bemerkenswert. In dem vorliegenden Fall habe die Frau mit einem
medizinischen Gutachten nachgewiesen, daß sie sehr wohl
– anders als von ihrem Mann behauptet – noch Jungfrau
war. Für eine Mehrheit von fünf zu drei Richtern wog dies
laut dem Zeitungsbericht aber weniger schwer als die von dem Mann
vorgebrachten Argumente.(AFP/jW)
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